Informationen zur Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

(gemäß Anlage 3 BFSG in Verbindung mit Art. 246 EGBGB)

Anbieterinformationen

Adresse

Verlag & Druckerei Main-Echo GmbH & Co. KG
Weichertstr. 20
63741 Aschaffenburg

Kontaktinformationen

E-Mail: kontakt@main-echo.de
Web: https://www.main-echo.de
Tel.: +49 (0)6021 396 316
Fax: +49 (0)6021 396 396

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Main-Echo.de ist die Online-Plattform des Medienhaus Main-Echo. Die Webseite bietet aktuelle Nachrichten und lokale Informationen aus dem Mainviereck. Nutzerinnen und Nutzer können sich registrieren, Benachrichtigungen erhalten und sich über regionale Geschehnisse informieren.

Erläuterungen zur Nutzung

Sie haben auf unserer Webseite die Möglichkeit, Abonnements zu unseren Publikationen abzuschließen. Sie können über den Login-Button im Menü auf Ihr Konto zugreifen. Dort stehen Ihnen Funktionen wie Registrierung und Anmeldung zur Verfügung. Wenn Sie hier auf „Abonnements“ klicken, werden Sie auf angebote.main-echo.de weitergeleitet und können hier verschiedene Abonnements erwerben. Wenn Sie sich auf main-echo.de in Ihrem Konto einloggen, können Sie nach Login Ihre Benutzerdaten anpassen, Zustimmungen verwalten und Inhalte personalisieren.

Unsere Webseite ist grundsätzlich mit Tastatur bedienbar, unsere Publikationen verfügen überwiegend über entsprechende Textalternativen, sodass Screenreader-Nutzerinnen und –Nutzer diese auch genießen können.

Beschreibung der geltenden Barrierefreiheitsanforderungen

Diese Dienstleistung unterliegt den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Für Webangebote orientieren sich diese Anforderungen inhaltlich an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, mindestens auf dem Konformitätsniveau AA.

Die WCAG 2.1 definieren technische und gestalterische Anforderungen für barrierefreie Webinhalte in vier Prinzipien:

  • Wahrnehmbarkeit: Informationen müssen so präsentiert werden, dass sie für Nutzerinnen und Nutzer erfassbar sind – z. B. durch Alternativtexte für Bilder, ausreichende Kontraste und anpassbare Layouts.
  • Bedienbarkeit: Alle Funktionen müssen mit verschiedenen Eingabemethoden (z. B. Tastatur, Sprachsteuerung) nutzbar sein. Die Bedienoberfläche muss klar strukturiert und vorhersehbar sein.
  • Verständlichkeit: Inhalte und Funktionen müssen klar formuliert und einheitlich gestaltet sein, Fehler müssen aufgrund technischer Konfiguration erkennbar und korrigierbar sein – z. B. durch verständliche Fehlermeldungen oder eindeutige Formulare.
  • Robustheit: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie zuverlässig mit gängigen Hilfstechnologien (z. B. Screenreadern oder Vergrößerungssoftware) funktionieren.

Erfüllungsgrad der Barrierefreiheitsanforderungen

Die Dienstleistung erfüllt die meisten Barrierefreiheitsanforderungen.

Nicht-textuelle Inhalte wie Bilder und Icons sind teilweise mit Alternativtexten versehen und damit im Sinne der Richtlinie 1.1 teilweise barrierefrei umgesetzt.

Die Richtlinie 1.2 zu zeitbasierten Medien (Audio, Video, Untertitelung) ist für diese Dienstleistung eher nicht erfüllt. Bei manchen Videos gibt es textliche Beschreibungen des wesentlichen Inhalts in Form des Berichts.

Die Struktur der Inhalte wurde gemäß Richtlinie 1.3 umgesetzt: semantische Überschriften, logische Gliederung und der Einsatz von ARIA-Attributen unterstützen die Zugänglichkeit für Screenreader-Nutzerinnen und -Nutzer.

Auch die Anforderungen an die visuelle Wahrnehmbarkeit nach Richtlinie 1.4, wie Farbkontraste und Textvergrößerung, werden durch das zugrunde liegende Designsystem größtenteils erfüllt.

Grundfunktionen der Webseite sind mit der Tastatur bedienbar und erfüllen damit größtenteils die Richtlinie 2.1.

Anforderungen zur Begrenzung von Zeit oder zur Steuerung zeitkritischer Inhalte nach Richtlinie 2.2 sind für diese Dienstleistung nicht relevant, da es keine automatisierten Abläufe oder Zeitbeschränkungen gibt.

Die Seite enthält keine flackernden Inhalte und erfüllt damit die Anforderungen der Richtlinie 2.3.

Die Navigation ist entsprechend Richtlinie 2.4 überwiegend gut zugänglich umgesetzt: jedoch lassen sich wiederkehrende Bereiche wie Navigation nicht überspringen.

Die Vorgaben der Richtlinie 2.5, die sich auf alternative Eingabemodalitäten bezieht, sind teilweise umgesetzt. Interaktiven Elemente sind mit einfachen Zeigeaktionen (z. B. Tippen oder Klicken) bedienbar; komplexe Gesten oder bewegungssensitive Steuerungen kommen nicht zum Einsatz. Allerdings sind Buttons nicht genau mit dem Begriff mit Sprachsoftware ansprechbar, der auf der Seite zu sehen ist.

Die Inhalte sind in einer weitgehend verständlichen Sprache formuliert, wie es Richtlinie 3.1 vorsieht.

Es erfolgen keine unerwarteten Kontextwechsel bei Nutzerinteraktionen entsprechend Richtlinie 3.2.

Die Anforderungen aus Richtlinie 3.3 zu Eingabehilfen sind größtenteils erfüllt. Formularfelder zeigen zwar eine textliche Fehlermeldung, aber es wird keine Empfehlung angezeigt, wie der Fehler behoben werden kann.

Hinsichtlich der technischen Robustheit besteht eine weitgehend gute Kompatibilität mit gängigen Hilfstechnologien. Die Vorgaben der Richtlinie 4.1 werden in Teilen eingehalten. Die Umsetzung der Richtlinie 4.1.3 befindet sich derzeit noch in Arbeit; Statusmeldungen sind noch nicht programmatisch erkennbar, wenn sich der Zustand der Seite durch eine Benutzeraktion ändert (zum Beispiel, wenn eine Fehlermeldung erscheint, ein Suchergebnis geladen wird oder ein Formular erfolgreich versendet wurde). Dies stellt insbesondere für Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern eine Herausforderung dar.

Insgesamt ist die Dienstleistung in weiten Teilen barrierefrei umgesetzt, insbesondere in den Bereichen Lesbarkeit und Vorhersehbarkeit. Einzelne Funktionen, insbesondere zur Erfüllung der Richtlinie 4.1.3 und die Einbindung zeitbasierter Medien, befinden sich derzeit noch in der Überarbeitung.

Kontakt für Fragen zur Barrierefreiheit

Wenn Sie Barrieren auf dieser Webseite bemerken oder Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns gerne:

E-Mail: kontakt@main-echo.de
Tel.: +49 (0)6021 396 316

Zuständige Aufsichtsbehörde

Die Überwachung der Vorschriften des BFSG obliegt der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg.

Stand: 10 / 2025